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100-B-aG-BI-H

Projekt

Wer eine Behinderung hat, kann einen Antrag auf einen Behindertenausweis beim Versorgungsamt stellen. Das vermeintliche Ausmaß der Behinderung wird von einer Zahl auf einer Skala von 10 bis 100 eingestuft und ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 liegt laut Gesetz eine Schwerbehinderung vor und ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt. Auf die grün-rosa Karte werden zusätzlich zum Grad der Behinderung bis zu sieben verschiedene Merkzeichen, wie zum Beispiel G für Gehbehindert, BI für Blindheit oder absurderweise auch H für hilflos gedruckt.

Natürlich ist es richtig, Menschen mit Behinderung besondere Leistungen, wie Steuerentlastungen und verschiedene Vergünstigungen, zu gewähren, aber braucht es dazu einen Ausweis, der ihre vermeintlichen Schwächen beweist? Statt einen Menschen als „hilflos“ zu stigmatisieren, könnte man auch einfach die Leistungen definieren, die diesem zusteht.

„Behinderung“ ist etwas Soziales und Gesellschaftliches. Behindert wird man von Barrieren, Gesetzen, von Diskriminierung, Stigmatisierung und Ableismus. Die allermeisten behinderten Menschen verstehen das Wort nicht als beleidigend, sondern als passend. Die Existenz des Schwerbehindertenausweises zeigt jedoch, wie wenig Verständnis unsere Gesellschaft für unterschiedliche Bedürfnisse hat und reduziert Betroffene stattdessen auf die vom Staat angehefteten Merkmale. Anstatt sie durch einen Ausweis zu kategorisieren und weiter auszugrenzen, muss die Möglichkeit zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des öffentlichen Leben ermöglicht werden.

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